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Personal, Arbeit und Soziales

Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2013 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden.
Nur die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums zum 1. Januar 2013 ist bereits beschlossen. Mit allen anderen zum Jahreswechsel geplanten Änderungen im Steuerrecht muss sich das Parlament im neuen Jahr noch einmal befassen.
Ein neues Gesetz bringt neben einer Haftungsbeschränkung für ehrenamtliche Vereinsmitglieder Änderungen im Steuerrecht, insbesondere die Erhöhung der Übungsleiterpauschale.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Der Bundesfinanzhof bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung des Personalrabatts auf Jahreswagen und stellt sich damit gegen die Auffassung der Finanzverwaltung.
Ab 2013 können Minijobber bis zu 450 Euro im Monat verdienen, sind aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Zum Jahreswechsel sinkt der Beitragssetz zur gesetzlichen Rentenversicherung um 0,7 % auf dann 18,9 %.
Änderungen zum Jahreswechsel und regelmäßige Fristen sorgen für Handlungsbedarf vor Weihnachten.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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