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Personal, Arbeit und Soziales

Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.
Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Das Bundesfinanzministerium akzeptiert die Urteile des Bundesfinanzhofs zur Bewertung von Sachbezügen und erklärt, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt vorgehen müssen.
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.
Weil derzeit ELStAM-Anmeldungen von Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium, wie in diesen Fällen zu verfahren ist.
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schaut das Finanzamt gerne mal genauer hin und kann die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses verweigern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fremdüblich ausgestaltet ist.
Dass auch für billige Gebrauchtwagen der geldwerte Vorteil nach dem Bruttolistenpreis des Neuwagens berechnet wird, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß

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