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Personal, Arbeit und Soziales

Eine pauschale Abgeltung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist anders als die Vergütung der tatsächlich geleisteten Arbeit nicht steuerfrei.
Über die Arbeitszeiten im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses sind für eine steuerliche Anerkennung nicht zwingend detaillierte Aufzeichnungen notwendig.
Der Großteil der Änderungen im Jahressteuergesetz 2020 wirkt sich 2021 aus. Doch es gibt auch einige Änderungen, die rückwirkend oder erst mit Verzögerung in Kraft treten.
Der Bundesfinanzhof und die Finanzverwaltung haben klargestellt, wie Waren und Dienstleistungen zu bewerten sind, die so am Markt nicht für Endverbraucher angeboten werden.
Ein fortlaufend vom Arbeitgeber gewährter Nutzungsvorteil im Rahmen eines Firmenfitness-Programms ist Teil des laufenden Arbeitslohns und fließt dem Arbeitnehmer damit nicht nur einmal jährlich in einer Summe zu.
Bei der erbschaftsteuerlichen Lohnsummenregelung wird auch das nicht vom Unternehmen selbst getragene Kurzarbeitergeld als Teil der Lohnsumme gewertet.
Vor allem bei der Einkommensteuer gibt es 2021 zahlreiche Änderungen, von denen viele die Steuerbelastung reduzieren.
Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Zum Jahreswechsel steigen die Rechengrößen und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung um durchschnittlich rund 3 %.
Kurz vor dem Jahresende wurde das umfangreichste Steueränderungsgesetz des Jahres verabschiedet.

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