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Allgemeines

Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 berücksichtigen neue Gesetze und Verwaltungsentscheidungen.
Ein Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er sich während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit genesungswidrig verhält.
In der vergangenen Woche wurde von Arbeitsminister Walter Riester der Entwurf zur Rentenreform vorgelegt
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.
Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 bekannt gemacht.
Das im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes geplante Zugriffsrecht der Finanzverwaltung auf EDV-Systeme ist auf das Jahr 2002 verschoben worden.
Infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber die Familienentlastung in zwei Stufen ab 2000 und 2002 neu regeln. Die erste Stufe ist nunmehr im Gesetz zur Familienförderung gesetzlich ab 2000 geregelt worden.
Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft. Es greift ins bestehende Vertragsrecht ein und führt zu nicht unwesentlichen Veränderungen.
Die Betriebsprüfungsordnung wird neugefaßt. Dabei soll es zu kleinen Änderungen kommen, die möglicherweise aber beträchtliche Auswirkungen zeigen werden.

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