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Allgemeines

Mit dem neuen Betriebsverfassungsgesetz wird in kleinen Unternehmen die Bildung eines Betriebsrats erleichtert.
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
Umfangreiche Gesetzesänderungen stehen für den 1. Januar 2002 an, da das Schuldrecht zur Umsetzung von EWG-Richtlinien grundlegend überarbeitet wird.
Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.
Die ersten Regelungen des im Frühjahr beschlossenen Altersvermögensergänzungsgesetz sind bereits seit 1. Juli in Kraft.
Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden.
Nicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus.
In einem Brief weißt die EU-Kommission auf die Notwendigkeit der Euro-Umstellung hin.
Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.

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Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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