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Allgemeines

Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt vor allem Einschränkungen bei der degressiven AfA und der Vermietung unter marktüblichen Konditionen.
Durch Kürzungen bei der Entfernungspauschale und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird aus der Steuerreduzierung leicht eine Steuererhöhung.
Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.
In diesem Jahr wird die Halbjahres-AfA gestrichen und die degressive Gebäude-AfA gesenkt.
Die Koch-Steinbrück-Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der niedrigeren Steuersätze betreffen auch einige Lohnsteuersachverhalte.
Die Reduzierung der Eigenheimzulage als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist nun beschlossene Sache.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.
Das Steueränderungsgesetz 2003 enthält auch Änderungen bei umsatzsteuerlichen Vorschriften.
Die alte Regelung beim anschaffungsnahen Aufwand kommt mit dem Steueränderungsgesetz 2003 zurück.

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73235 Weilheim an der Teck

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