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Allgemeines

Das Jahressteuergesetz 2018 sieht Änderungen bei der Umsatzsteuer, Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und eine Neuregelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften vor.
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
Zur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.
Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.
Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.
Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und verlangt bis Ende 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung.
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben sich auf neue Vorgaben bei der Umsatzsteuer für Online-Händler verständigt, die bis 2021 in Kraft treten sollen.
Bei der Finanzierung von Vorhaben durch Crowdfunding sind auch steuerliche Aspekte zu beachten.

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73235 Weilheim an der Teck

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Fax: 0 70 23-95 24-150

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