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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird 2023 angepasst.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen werden im Wesentlichen EU-Regelungen zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren in deutsches Recht umgesetzt. Daneben enthält das Gesetz jedoch auch zwei wichtige Änderungen bei der Umsatzsteuer für bestimmte Branchen.
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Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.
Eine zunächst nur wenig beachtete Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 hat in den letzten Wochen viel Aufmerksamkeit erhalten. Es geht dabei um die Anpassung der Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) im Ertrags- und Sachwertverfahren. Durch die Anhebung der Nutzungsdauer der Gebäude von 70 auf 80 Jahre und die Anpassung des Sachwertfaktors sowie die Absenkung des
Liegenschaftszinses können sich für die steuerliche Bewertung Wertsteigerungen von 30 % ergeben.
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Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich unterstützt werden. Schon länger hat die Bundesregierung den inzwischen regelmäßig erfolgenden Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommensteuer angekündigt und die Ankündigung im Rahmen des dritten Entlastungspakets wiederholt. Im September hat die Regierung nun den Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgelegt und an die Parlamente zur Beratung weitergeleitet.
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Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.
Nachdem das Bundesfinanzministerium im August den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vorgelegt hat, kam schon im September der überarbeitete Regierungsentwurf. Darin hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen aus ihrem dritten Entlastungspaket und weitere Ergänzungen eingearbeitet. Das Gesetz ist wie jedes Jahressteuergesetz ein Omnibusgesetz mit entsprechend großem Umfang: 178 Seiten umfasst der Regierungsentwurf – 36 Seiten mehr als der erste Gesetzentwurf.
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Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket im Gesamtvolumen von rund 65 Milliarden Euro festgelegt.
Nach Wochen der Debatte um weitere Entlastungen für die von der allgemeinen Inflation und den enormen Energiepreisen gebeutelten Bürger hat sich die Bundesregierung auf ihr drittes und bisher bei weitem größtes Entlastungspaket geeinigt. Das Paket soll ein Volumen von rund 65 Milliarden Euro haben, wovon allerdings ein Gutteil auf Maßnahmen am Strommarkt entfällt, die nicht aus dem öffentlichen Haushalt finanziert werden.
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Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro steigt zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze auf 520 Euro.
Zum 1. Oktober wird der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Damit setzt die Bundesregierung eines der wesentlichen Wahlversprechen des großen Koalitionspartners um. Die Anhebung zum 1. Oktober 2022 führt dazu, dass der Mindestlohn nach den beiden regulären Erhöhungsschritten zum 1. Januar und 1. Juli in diesem Jahr insgesamt dreimal angehoben wird. Nach diesem gesetzgeberischen Eingriff soll die Anpassung des Mindestlohns wieder auf Grundlage von Beschlüssen der Mindestlohnkommission erfolgen, erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2024.