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Mit dem „Wachstums­chancen­ge­setz“ plant die Bundesregierung die größte Steuerreform seit Jahren. Neben einer Investitionsprämie für klimafreundliche Anschaffungen, besseren Abschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter und der Anhebung vieler Frei- und Grenzbeträge wird auch der Verlustvor- und –rücktrag deutlich verbessert. Außerdem wird der zweite Teil der zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Renten notwendige Anpassungsbedarf im Steuerrecht vorgenommen. Auf Unternehmen kommt durch das Gesetz eine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ab 2025 zu.

Was es sonst noch Neues gibt, sehen Sie wie immer in der Inhaltsübersicht:

ALLE STEUERZAHLER 
Entwurf des Wachstumschancengesetzes
Verfassungsgericht
verwirft Vorlage zum Solidaritätszuschlag
Rentenversicherungsbeiträge zum Krankengeld nicht abziehbar
Säumniszuschläge sind trotz Niedrigzinsen verfassungsgemäß
Änderung des Steuerbescheids bei doppelter Angabe von Einnahmen


UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER
Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie steht auf der Kippe
Vorsteueraufteilung bei einem gemischt genutzten Pkw


GMBH-GESELLSCHAFTER &  EXISTENZGRÜNDER
Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer


ARBEITGEBER
Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen


ARBEITNEHMER
Mindestlohn soll 2024 auf 12,41 Euro steigen
Kostenbeteiligung bei einer doppelten Haushaltsführung


IMMOBILIENBESITZER
Frist zur Selbstnutzung eines geerbten Familienheims


KAPITALANLEGER
Neue Definition von Anlagegold


Bitte beachten Sie auch unsere Fundstellen, die den Informationen des Mandantenbriefes zugrunde liegen. 

 

 

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