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Im Tageszentrum des DRK Seniorenzentrums Kalixtenberg in Weilheim sorgt jetzt ein Luftreinigungsgerät der Firma Keller für mehr Sicherheit vor Corona-Viren. Die Weilheimer KKG Steuerberatungskanzlei hat das Gerät im Wert von 4.000 Euro gespendet, um den Senioren noch mehr Sicherheit vor einer Corona-Infektion zu bieten.

„Für uns ist es wichtig, dass den Tagesgästen weiterhin ein möglichst normales Sozialleben mit gewohntem Ablauf ermöglicht werden kann, trotz der Einschränkungen durch die Pandemie“, erklärt Silke Sziebert von KKG.


AmbiCube Kalixtenberg opt
Gabriella Iuculano, Iris Händler (beide links) und Petra Schott (rechts) vom Seniorenzentrum Kalixtenberg freuen sich mit Silke Sziebert (Mitte) von KKG und Heiko Sindlinger und Lars Walter von Keller über die Spende (Foto: Markus Brändli)

 

 

 

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Allgemeines

Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat.
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.
Das Bundesfinanzministerium hat erste Hinweise zu der ab 2025 geplanten Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich gegeben.
Mit dem nächsten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Aufbewahrungsfristen verkürzt und Schriftformerfordernisse so weit wie möglich reduziert werden.
Das MoPeG wirkt sich im Steuerrecht zumindest indirekt aus, da künftig bestimmte Befreiungsregelungen bei der Grunderwerbsteuer ins Leere laufen können, auch wenn sich für 2024 vorerst noch nichts ändern soll.
Durch das MoPeG treten 2024 wichtige Änderungen für Personengesellschaften in Kraft, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Wachstumschancengesetzes enthält zusätzliche Verbesserungen bei der Abschreibung und einige weitere Änderungen.
Eine nachträgliche Teilleistung aus einer Abfindungsvereinbarung kann dazu führen, dass die ermäßigte Besteuerung der gesamten Abfindung als außerordentliche Einkünfte wegfällt.
Ab 2022 gilt für viele kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiungsregelung, zu der das Bundesfinanzministerium jetzt viele Zweifelsfragen beantwortet hat.

Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

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