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Schon in normalen Zeiten werden im Steuerrecht viele Änderungen erst kurz vor dem Jahreswechsel finalisiert. Dieses Jahr dominiert die Corona-Krise aber auch die Zeit des Jahreswechsels, denn mit dem Anfang November begonnenen und jetzt ausgeweiteten Lockdown stehen viele Betriebe erneut an einem wirtschaftlichen Abgrund.

Die Bundesregierung hat daher die Überbrückungshilfe erneut verlängert und eine zusätzliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember aufgelegt. Unterdessen endet zum Jahresende die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze, die Teil des Corona-Konjunkturpakets war.

Mit diesen und folgenden weiteren Themen befasst sich die aktuelle Ausgabe:

 

ALLE STEUERZAHLER
Ende der Brexit-Übergangsphase zum 1. Januar 2021
Vereinfachung bei Kinder- und Elterngeldanträgen
Straßenreinigung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung


UNTERNEHMER & EXISTENZGRÜNDER

Neue Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise
Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember
Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer
Details zur Überbrückungshilfe III
Antragsfrist für zweite Phase der Überbrückungshilfe verlängert
Ermittlung des Veräußerungsgewinns eines Firmenwagens
Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze
Umsatzsteuerliche Konsequenzen aus dem Brexit
Steuerstundungen für Unternehmen in der Pandemie


ARBEITGEBER & ARBEITNEHMER
Regierungskoalition plant Pauschale fürs Home-Office
Sachbezugswerte für 2021
Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Zahlung von Verwarnungsgeldern durch Arbeitgeber ist kein Lohn


IMMOBILIENBESITZER
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude


KAPITALANLEGER
Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab


 

 

 

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73235 Weilheim an der Teck

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