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Frist für steuerfreie Corona-Zulagen wird voraussichtlich erneut verlängert

Bericht: Finanzressort befürwortet Vorstoß der Länder

Die Möglichkeit für Unternehmen zur Zahlung steuerfreier Corona-Zulagen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird voraussichtlich erneut verlängert. Wie "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" vorab aus ihren Samstagsausgaben berichteten, unterstützt das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Vorstoß mehrerer Bundesländer. Die Auszahlungsfrist für die Zahlungen soll demnach um sechs Monate bis zum Jahresende 2021 ausgeweitet werden.

"Die Bundesregierung befürwortet eine Verlängerung der Auszahlungsfrist", zitierten die Zeitungen eine Sprecherin des Finanzressorts. Das Vorhaben werde mit Blick auf das Infektionsgeschehen als sinnvoll angesehen. Das Ministerium stellte sich damit hinter einen Vorstoß der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat, der demnach auch von Baden-Württemberg unterstützt wird. Entscheiden muss über die Neuregelung der Bundestag.

Dem Bericht zufolge wollen die Länder zudem private Aufwendungen für Schutzmasken mit einem Pauschalbetrag von 200 Euro pro Jahr als steuerlich abzugsfähig anerkennen (für Verheiratete bis zu 400 Euro). Dies werde von der Bundesregierung allerdings abgelehnt. 

Die Verwendung von Schutzmasken sei zwar für bestimmte Lebensbereiche behördlich angeordnet worden, es könne daraus jedoch nicht die allgemeine Notwendigkeit einer steuerlichen Entlastung abgeleitet werden, teilte das Finanzministerium laut Bericht dazu mit. Verwiesen wurde auf große Unterschiede bei den individuellen Kosten.


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