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Steuerfrei ins Fitnessstudio

Bundesfinanzhof billigt "Fitnessprogramm" eines Arbeitgebers

Arbeitgeber können steuerfrei die Fitness ihrer Beschäftigten unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Kosten monatlich anfallen und je Arbeitnehmer monatlich unter 44 Euro liegen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: VI R 14/18)

Damit gaben die obersten Finanzrichter einem Unternehmen aus Niedersachsen recht. Es hatte seinen 20 Beschäftigten die Teilnahme an einem Fitnessprogramm angeboten. Einem Fitnessstudio zahlte der Arbeitgeber je Lizenz 42,25 netto pro Monat. Teilnehmende Arbeitnehmer zahlten vor Ort zunächst 16,00 Euro, später 20,00 Euro dazu.

Laut Gesetz sind Arbeitnehmern gewährte Sachbezüge bis 44 Euro pro Monat steuerfrei. Hier meinte das Finanzamt, der Arbeitgeber habe eine einjährige Teilnahme an dem Programm angeboten. Daher hätten die Arbeitnehmer die Leistung "quasi in einer Summe" bekommen und die Grenze von 44 Euro sei weit überschritten.

Der BFH folgte dem nicht. Vielmehr sei der "geldwerte Vorteil" den Beschäftigten "als laufender Arbeitslohn monatlich zugeflossen". Unabhängig von seinen eigenen Verträgen mit dem Fitnessstudio habe der Arbeitgeber den Beschäftigten das Training fortlaufend monatlich ermöglicht. Unter Berücksichtigung der Eigenanteile der Arbeitnehmer sei auch die monatliche Freigrenze von 44,00 Euro eingehalten worden.


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