Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Bitte beachten Sie die Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe. Darin sind die Kriterien für eine mögliche Förderung aufgeführt, die es bei Antragsstellung zwingend zu berücksichtigen gilt. Wir verweisen auf die in den Richtlinien aufgeführten Bestimmungen des Subventionsgesetzes, durch die unrichtige und unvollständige Angaben zu subventionserheblichen Tatsachen strafbar sind.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier: