Die Bundesregierung hat als Ergebnis des Koalitionsausschusses am 03.06.2020 ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht. Elementare Inhalte sind die Überbrückungshilfe und die Absenkung des Umsatzsteuersatzes, über die wir hier gerne informieren. (Stand: 30.06.2020).


Alle relevanten Informationen zur temporären Corona-Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2020 haben wir für Sie in einem ausführlichen Mandantenrundschreiben aufbereitet. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur befristeten Absenkung der allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 als Download bereit.

MANDANTENRUNDSCHREIBEN 

BMF-SCHREIBEN


Einer der Bestandteile dieses umfangreichen Pakets ist eine Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen reduzieren oder einstellen mussten. Ausführliche Informationen finden Sie in folgendem Download-Dokument:

ECKPUNKTE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 


Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. 

ZUSAMMENFASSUNG KONJUNKTURPAKET

 

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