Informationen zum Coronavirus 

An dieser Stelle versuchen wir, Sie bestmöglich und aktuell mit den für Sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Steuerzahler relevanten Informationen rund um das Coronavirus zu versorgen.


Einen umfassenden Überblick über die unterschiedlichen Corona-Hilfen für Solo-Selbständige, Freiberufler sowie kleine, mittlere und große Unternehmen, FAQ`s und Corona-Hotlines hat das BMWI zusammengestellt. 

CORONAHILFEN IM ÜBERBLICK

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie setzt mit der Überbrückungshilfe IV die Hilfe für weiter von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fort.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE IV

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie hat die Überbrückungshilfe verbessert, erweitert und aufgestockt (Stand: 20.01.2021). Erhalten Sie im folgenden Dokument umfassende Informationen:

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

 

Für alle Branchen, die von den temporären Schließungen im November betroffen sind, haben Bund und Länder verschiedene Stabilisierungs- und Unterstützungsprogramme aufgelegt.

STABILISIERUNGSHILFE FÜR DAS HOTEL- UND GASTSTÄTTENGEWERBE

FAQ`S ZUR NOVEMBERHILFE

 

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der zweiten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (Förderzeitraum September bis Dezember 2020). Sie sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen bzw. Steuerberater (inklusive Steuerbevollmächtigten), Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte (im Folgenden: prüfende Dritte) gedacht.

ZU DEN FAQ "ÜBERBRÜCKUNGSHILFE"

 

Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. 

ZUM BMWI

 

Die Bundesregierung hat als Ergebnis des Koalitionsausschusses am 03.06.2020 ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht. Elementare Inhalte sind die Überbrückungshilfe und die Absenkung des Umsatzsteuersatzes, über die wir hier gerne informieren. (Stand: 30.06.2020).


Alle relevanten Informationen zur temporären Corona-Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer für den Zeitraum vom 01.07. - 31.12.2020 haben wir für Sie in einem ausführlichen Mandantenrundschreiben aufbereitet. Ergänzend dazu stellen wir Ihnen den Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur befristeten Absenkung der allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 als Download bereit.

Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

DOWNLOAD RICHTLINIEN 

 

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. 

ZUM SOFORTHILFE-PROGRAMM

Download Antragsformular

Adresse

KKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Forststraße 8/1
73235 Weilheim an der Teck

Fon: 0 70 23-95 24-100
Fax: 0 70 23-95 24-150

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

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